Wirtschaftstreuhandkanzlei LAUDA

Kanzleimarketing

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Unternehmensrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir haben uns ganz auf die Prüfung von Privatstiftungen spezialisiert und bieten neben Stiftungsprüfungen keine anderen Prüfungen an.

Einige der von uns betreuten Stiftungen sind Mitglied im Verband der Österreichischen Privatstiftungen (VÖP).

Er verleiht Stiftungen eine starke Stimme, die regelmäßig die Bedeutung dieses Rechtsinstitutes in Erinnerung ruft: Für den Erhalt österreichischer Unternehmen. Für den österreichischen Kapitalmarkt. Für ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen Wirtschaft einerseits sowie Wissenschaft, Kunst und sozialen Anliegen andererseits. –  Für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Der Vorstand des Verbandes Österreichischer Privatstiftungen sieht es als seine Aufgabe, durch gezielte Informationen an den Gesetzgeber, die Behörden, die Medien und die allgemein interessierte Öffentlichkeit den Anliegen der Stiftungen Gehör zu verschaffen.

www.stiftungsverband.at

zum Seitenanfang